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Anlaufstelle, für Männer* und TIN*, die in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren

© 2015 Tauwetter e.V.

Antragsfrist für Fonds sexueller Missbrauch wird verlängert!

Gestern (15.3.2016) war der Jahresempfang des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Rörig. Dort hat Staatssekretär Ralf Kleindiek aus dem Bundefamilienministerium zugesagt, dass auch nach dem 30.4.2016 Anträge von Betroffenen für den Fond sexueller Missbrauch entgegengenommen werden. Wenn dafür zusätzliches Geld notwendig ist, wird er sich dafür einsetzen, dass dies zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren sagte er, er setze sich für eine vernünftige Übergangslösung bis zur Reform des Opferentschädigungsgesetztes ein.

Offensichtlich gibt es noch kein klares Konzept, wie das aussehen soll. Es müssen dann z.B. auch die Fristen verlängert werden, bis wann abgerechnet werden muss (zur Zeit Dezember 2017). Auch ist nicht klar, ob dann eventuell irgendetwas anderes noch geändert werden wird. Wir empfehlen deshalb allen, die sexualisierte Gewalt in der Familie oder im unmittelbaren Umfeld erlebt haben, bis zum 30.4. einen Antrag an den Fonds sexueller Missbrauch zu stellen. Erst wenn klar ist, wie die neue Regelung aussehen wird, ändert sich das eventuell.

Anträge an den zweiten Teil des Ergänzenden Hilfesystems – das ist der institutionelle Bereich, in dem diejenigen Anträge stellen können, die in Institutionen sexualisierte Gewalt erfahren haben – werden bis zum 31.8.2016 von der Geschäftsstelle entgegen genommen. Ob es hier auch eine Änderung gibt, bleibt abzuwarten. Anträge können nur dann bewilligt werden, wenn der Träger der Einrichtung, in der die sexualisierte Gewalt geschehen ist, dem EHS beigetreten ist. Das sind bisher die beiden Kirchen mit ihren Wohlfahrtverbänden, das rote Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund, der Deutsche Olympische Sportbund und acht Bundesländer für die Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (u.a. Berlin).

Mehr Informationen finden sich auf der Website des Ergänzenden Hilfesystems www.fonds-missbrauch.de. Dort finden sich auch die Adressen von Beratungsstellen, im gesamten Bundesgebiet. Gerüchte, dass nur Tauwetter und Wildwasser beraten stimmen nicht. Bitte nutzt auch die anderen Fachberatungstellen, deren Adressen über die Karte rechts auf der Startseite des EHS zu finden sind.

Für Anträge die das Land Berlin betreffen gibt es die Berliner EHS-Beratung.

Die Bearbeitungsdauer bis ein Bescheid kommt, beträgt aktuell über ein Jahr. Es steht zu befürchten, dass sie demnächst auf 1,5 Jahre steigt, weil sehr viele Anträge gestellt werden.

Adresse

Tauwetter e.V.
Gneisenaustr. 2a  
10961 Berlin
030 - 693 80 07

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