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Anlaufstelle, für Männer* und TIN*, die in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren

© 2015 Tauwetter e.V.

Wenn du Angebote von Tauwetter nutzt, dann gelten die unten folgenden Regeln für den Umgang zwischen den mitarbeitenden Personen und dir als nutzender Person.

Wenn gegen diese Regeln von einer mitarbeitenden Person verstoßen wird, hast du die Möglichkeit dich zu beschweren. Du kannst dich dazu an das Team von Tauwetter wenden oder dich bei der von uns unabhängigen Rechtsanwältin Christina Clemm zu melden. Dazu am Ende noch mehr Informationen.

Deine Rechte im Einzelnen:

Anonymität und Verschwiegenheit

Wer die Beratung oder das Selbsthilfeangebot von Tauwetter nutzt, hat das Recht, anonym zu bleiben. Du musst also keinen (wirklichen) Namen nennen. Falls Tauwetter im Zuge des Kontaktes Kontaktdaten wie E-Mailadresse oder eine Telefonnummer von dir erhält, so werden diese nach Abschluss des Kontaktes, spätestens aber nach einem Jahr vernichtet.

Für Beratungen und Selbsthilfegruppen gilt: Alle, die bei Tauwetter arbeiten, verpflichteten sich die Schweigepflicht nach außen zu wahren. Inhalte von Beratungen oder Gesprächen für die Selbsthilfegruppen werden aber im Rahmen von Intervision / Supervision mit den anderen Mitarbeitenden oder Supervisor*innen besprochen.

Eine Ausnahme von der Schweigepflicht sind Situationen, bei denen es um aktuellen Kinderschutz geht und ein Eingreifen erforderlich ist.

Freiwilligkeit, das Recht jederzeit Grenzen zu setzen

Die Nutzung der Angebote von Tauwetter ist freiwillig.

In der Beratung wird mit dir gemeinsam geklärt, was deine Fragestellung ist. Du entscheidest, was und wieviel du erzählen willst. Wenn du es nicht willst, dann musst du nichts von der sexualisierten Gewalt erzählen, die dir angetan wurde.

Wenn du lieber von einer anderen Person beraten werden möchtest, dann sage uns bitte Bescheid. Wir gucken, was möglich ist.

In der Beratung und in den Vorgesprächen zur Selbsthilfegruppe hast du das Recht jederzeit den Raum zu verlassen.

Berührungen

Bei Tauwetter wirst du nicht von mitarbeitenden Personen berührt (in den Arm nehmen, trösten o.ä.). Ausnahmen sind dann möglich, wenn du dies ausdrücklich wünschst und die Beratenden dazu bereit sind.

Nur auf deine Initiative wird sich zur Begrüßung berührt, z.B. die Hand geschüttelt.

Kontakte außerhalb von Tauwetter

Wer bei Tauwetter arbeitet, verpflichtet sich, keine sexuellen Kontakte jedweder Art inclusive Flirts oder ähnlichem mit Menschen zu beginnen, die als Nutzende in Beratung oder der Selbsthilfe sind.

Die Mitarbeitenden verpflichten sich auch, über den Arbeitsauftrag hinausgehende Kontakte jedweder Art mit Nutzenden im Team öffentlich zu machen und kontinuierlich zu reflektieren.

Falls du schon vor deinem Kontakt zu Tauwetter zu einer hier arbeitenden Person private Kontakte gehabt hast, so hat die mitarbeitende Person dies im Team offen zu legen. Ggf. wird die Beratung dann von einer anderen bei Tauwetter tätigen Person übernommen.

Unklare Situationen / Negatives Feedback

Falls dir im Kontakt mit Mitarbeitenden etwas merkwürdig, komisch oder unangemessen vorkommt, kannst du dich direkt an uns als Team wenden. Du kannst uns ansprechen oder eine Mail mit dem Betreff „für das ganze Team“ senden.

Verstöße

Bei klaren Verstößen gegen die Regeln gibt es die Möglichkeit, eine formelle Beschwerde an die Rechtsanwältin Christina Clemm zu richten.

Sie unterstützt dich, nimmt die Beschwerde auf und leitet sie an Tauwetter zur Klärung im Zuge des Beschwerdeverfahrens weiter.

Christina Clemm
Kottbusser Damm 72
10967 Berlin
Tel.: 030 / 62 20 17 48
Fax: 030 / 62 20 17 49
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Letzter Eintrag 15.11.2024

Adresse

Tauwetter e.V.
Gneisenaustr. 2a  
10961 Berlin
030 - 693 80 07

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