Elternunterhalt – unterhaltspflichtig für Eltern, die sexualisierte Gewalt ausgeübt haben?

Kinder müssen Unterhalt für Eltern zahlen

Es gibt eine Pflicht für Kinder für den Unterhalt von Eltern aufzukommen, wenn diese dazu nicht selbst in der Lage sind. Das ist eng geregelt. Grundsicherung und ähnliches stehen zuerst an, aber z.B. im Falle von Pflegebedürftigkeit im Alter kann schnell Rente und Grundsicherung überstiegen werden. In diesem Fall übernimmt meist erst einmal das Sozialamt die Kosten, versucht dann aber sich das Geld bei unterhaltspflichtigen Verwandten zurück zu holen. Die Eltern können aber auch direkt Ansprüche bei ihren Kindern geltend machen. Die Berechnung, ob diese Ansprüche zu Recht bestehen und in welcher Höhe, ist eine komplizierte Angelegenheit, hier lohnt es sich in jedem Fall bei einer unabhängigen Beratungsstelle das Ganze prüfen zu lassen.

Müssen Kinder für Eltern, die sexualisierte Gewalt gegen sie ausgeübt haben, Unterhalt zahlen?

Was aber ist für den Fall, dass der betreffende Elternteil gegenüber dem Kind sexualisierte Gewalt ausgeübt hat? Im Prinzip ist die Sache klar: dann ist die Unterhaltsforderung „unbillig" und es besteht kein Anspruch - aber die Beweislast liegt beim Kind und damit wird es schwierig.

Im Einzelnen:

Scheidungsrecht für Kinder von gewalttätigen Eltern!

Das gesamte Verfahren ist für Betroffene sexualisierter Gewalt eine Zumutung. Wir fordern deshalb die Einführung eines Scheidungsrechtes für Kinder von misshandelnden oder missbrauchenden Elternteilen. Das ändert zwar nichts an dem Problem des Beweises, aber wenigstens muss dann nicht immer wieder alles neu dargestellt werden. Ein Vorschlag von uns dazu wie das umgesetzt werden könnte befindet sich hier.

Achtung! Vorbehalt!

Grundsätzlich gilt: Das, was wir hier schreiben, ist zwar nach bestem Wissen und Gewissen, kann aber nur ein erster, grober Überblick sein. Es kann keine fundierte Rechtsberatung ersetzen, die wir im Fall der Fälle dringend empfehlen.

Letzter Eintrag 25.1.2024