Wie steht der Berliner Senat zur Amtshaftungsklage gegen das Jugendamt wegen "Kentler-Experiment"?

Zwei der Betroffenen der Experimente des Jugendamtes Tempelhof-Schöneberg, bei denen Jugendliche auf Anraten des Psychologen Helmut Kentler bei Sexualstraftätern in Pflege gegeben wurden, wollen jetzt gerichtlich klären lassen, ob das Jugendamt für die angerichteten Schäden haften muss - sie streben eine Amtshaftungsklage an. Nun sind die Vorgänge inzwischen Jahrzehnte zurück und deshalb müsste als Erstes geklärt werden, ob diese zivilrechtlichen Ansprüche gegen das Jugendamt nicht verjährt sind. Der Berliner Senat hat aber die Möglichkeit durch einen sogenannten Einredeverzicht von sich aus deutlich zu machen, dass er auf eine mögliche Verjährung verzichtet. Dann würde direkt geklärt, ob das Jugendamt für die Schäden haftbar gemacht werden kann. Eine solche Klärung ist im Sinne aller Betroffener, bei denen das Jugendamt versagt hat. Nähere Infos im tagesspiegel.

Die beiden Betroffenen haben einen Twitteraccount dort ist auch die Nummer des Spendenkontos zu finden, über das der Prozess finanziert werden soll.