Presseerklärung: 10 Jahre nach Canisius - Wo bleibt das Scheidungsrecht für Kinder von misshandelnden Eltern?

Am 14. Januiar war der 10te Jahrestages des Gespräches der drei ehemaligen Canisius-Schüler mit dem damaligen Schulleiter Pater Mertes, das Auslöser für das Öffentlichwerden der sexualisierten Gewalt an der Schule gewesen ist. In einer Presseerklärung hat Tauwetter die seitdem erreichten Veränderungen resummiert und eine Positionsbestimmung vorgenommen. Dazu wurden die vom Betroffenenkongress "aus unserer Sicht" 2010 aufgestellten Forderungen herangezogen. Es gibt in der Tat eine Reihe von Verbessserungen, aber immer dann, wenn es grundsätzlich geworden wäre, ist wenig bis gar nichts geschehen. Z.B. hat sich bei der Frage, wie die Verpflichtungen von Kindern gegenüber misshandelnden Eltern aufgehoben werden -das "Scheidungsrecht" für Kinder misshandelnder Eltern- bisher nichts getan. Immer noch müssen Betroffene bei verschiedenen Stellen wiederholt glaubhaft nachweisen, dass sie sexualisierter Gewalt durch die Eltern ausgesetzt waren und sie deshalb weder unterhaltspflichtig sind, noch diesen ein Pflichtteil des Erbes zusteht. Wir haben auch einen Vorschlag ausgearbeitet, wie dies juristsich umgesetzt werden könnte.