OLG Koblenz bestätigt Kontakt- und Näherungsverbot gegen Vater, nachdem dieser Bilder von sexualisierter Gewalt (Kinderpornographie) heruntergeladen hat

Es ist leider ein bekanntes Problem, dass bekannte und teilweise sogar verurteilte Sexualstraftäter ein Umgangsrecht mit den eigenen Kindern zugesprochen bekommen. Jetzt hat das Oberlandesgericht in Koblenz endlich ein Urteil gesprochen, dass in die andere Richtung geht:

Auf Initiative des Jugendamtes hatte das zuständige Familiengericht beschlossen, dass der Vater zweier Kleinkinder die Wohnung zu verlassen hat und sich den Kindern nicht nähern darf, nachdem ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Kinderpornographie gegen ihn eröffnet wurde. Dagegen hatte der Vater Beschwerde eingelegt, das OLG Koblenz hat aber eine Kindeswohlgefährdung gesehen und die Beschwerde zurück gewiesen. Das Urteil ist hier zu finden.