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Anlaufstelle, für Männer* und TIN*, die in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren

© 2015 Tauwetter e.V.

Sexualisierte Gewalt gegen Männer* – gibt es die überhaupt? Und was soll das sein?

Sexualisierte Gewalt wird nicht nur gegen Kinder und Jugendliche ausgeübt, auch im Erwachsenenalter sind zahlreiche Menschen sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Dies sind größtenteils Frauen*, trans*, inter oder nicht binäre Menschen, aber auch Männer* werden als Erwachsene zum Opfer.

Seriöse Zahlen über das Ausmaß sexualisierter Gewalt gegen erwachsene TIN* kennen wir leider nicht. Es gibt lediglich HInweise aus Befragungen von Jugendlichen, dass derjenigen die ankreuzen "divers" zu sein, vermutlich doppelt so viel sexualisierte Gewalt erleben.

Sexualisierte Gewalt gegen Männer* kann in Institutionen wie der Bundeswehr geschehen oder in Einrichtungen wie Wohnheimen oder Gefängnissen, aber auch am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte und in Beziehungen. Es geschieht im Rahmen von Aufnahmeritualen genauso wie bei Betriebsfeiern, in Freundschaften genauso wie durch anonyme Täter. Einige homosexuelle Männer* müssen Erfahrungen machen mit sexualisierter, homophober Gewalt. Andere Männer* werden auf Partys unter Drogen (z.B. K.O.-Tropfen) gesetzt und wachen am nächsten Tag an einem unbekannten Ort mit einem Filmriss auf.

Untersuchungen unter männlichen*, amerikanischen Collegestudenten deuten darauf hin, dass teilweise bis zu 15% der Befragten schon mal „Sex gegen ihren Willen" hatten, sowohl mit ihnen vorher Bekannten, als auch mit völlig Unbekannten (Baier, Rosenzweig & Whipple, 1991).

In der österreichischen Gewaltprävalenzstudie gaben 2011 27,2% der Befragten Männer* an als Erwachsene sexueller Belästigung und 8,8% sexueller Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein (Kapella, et al. 2011).

In der aktuellsten Studie zu Gewalt in intimen Partnerschaften (Jud, et al., 2022) gaben 5,5% der Männer* an sexueller Gewalt in der Partnerschaft ausgesetzt gewesen zu sein.

Auch bei Tauwetter berichten immer wieder Männer* über sexuelle Belästigungen durch Vorgesetzte (auch weibliche) am Arbeitsplatz oder in der Lehre, über sexualisierte Gewalt auf Partys und in Beziehungen.

Dabei sind keineswegs alle Betroffenen schon in der Kindheit sexualisierter Gewalt ausgesetzt gewesen und haben nicht gelernt, sich zu erfolgreich zu wehren. Einige sind im Erwachsenenalter zum ersten Mal mit sexualisierter Gewalt konfrontiert.

Wie auch bei sexualisierter Gewalt gegen Jungen* und männliche* Jugendliche sind die Täter(*innen) zumeist männlich, aber es gibt auch Frauen und TIN*, die sexualisierte Gewalt ausüben. Und auch dabei geht es den Täter(*innen) weniger um Sexualität, als um den Kick und den Machtrausch, den sie aus der Erniedrigung anderer ziehen.

Was kann ich tun, wenn mir sexualisierte Gewalt angetan worden ist?

Wenn so etwas mit mir geschehen ist, ist es wichtig, mir Unterstützung zu holen. Viele empfinden es als peinlich und trauen sich nicht, darüber zu reden. Andere können sich selbst nicht glauben. So naheliegend es dann ist, alles mit sich selber auszumachen, das ist nicht dauerhaft produktiv. Besser ist es, sich Räume zu schaffen, in denen eine Bearbeitung möglich ist.

Freunde und Freundinnen sind da oft die ersten Ansprechpartner*innen. Manchmal scheint dieser Weg verbaut, aber vielleicht fallen dir trotzdem Einzelne ein, mit denen du reden kannst, denn das soziale Umfeld ist gerade hier das Allerwichtigste.

Wenn es um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz geht, sind oftmals Gewerkschaften gute Ansprechpartner.

All diese Fragen lassen sich am besten in einer Beratung klären.

In Berlin bietet Tauwetter Beratung für Männer* und TIN* an, die sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Daneben gibt es weiter das Maneo, eine Einrichtung aus der Schwulenszene, die schwerpunktmäßig zu homophober Gewalt arbeitet.

In  den meisten anderen Städten und erst Recht auf dem Land sieht es schwieriger aus. Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt gegen Erwachsene, die auch betroffene Männer* beraten, sind eine Möglichkeit, wo Du um Unterstützung nachfragen kannst, aber sie sind rar. Auch einige Opferhilfen sind unter Umständen hilfreich. Dennoch bleibt festzustellen, dass die Angebote für betroffene Männer* eher wenige sind und es in vielen Regionen gar kein Angebot gibt. Dann bleibt Dir oft nur die Möglichkeit, dich auf die mühsame Suche nach einem Therapieplatz zu machen, um überhaupt etwas Unterstützung zu erhalten, und im Internet sowie über Selbsthilfe- und Nachbarschaftszentren nach anderen Betroffenen zu suchen.

Die Situation für betroffene TIN* ist nicht unbedingt besser. Zwar ist bei einigen Beratungstellen gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen*, die Bereitschaft auch TIN* zu unterstützen etwas größer, dafür fallen sie regelmäßig aus den seltenen Angeboten für Männer* raus. Zudem wird in den wenigen Einrichtungen gegen Gewalt gegen queere Menschen, sexualisierte Gewalt oft nicht als solche erkannt, sondern als maximal als Unterform queerfeindlicher Gewalt oder schief gelaufener Sexualität einsortiert.

Soll ich anzeigen? Was muss ich dafür tun?

Wir halten es für sinnvoll - wenn möglich - sexualisierte Gewalt anzuzeigen. Du solltest aber vorher nicht nur überlegen, was Dich erwartet und über Deine Chancen im Prozess mit einer Anwältin bzw. einem Anwalt reden. Ein Prozess, der mit einem Freispruch endet und bei dem es Dir nur dreckig geht, ist nicht Zweck der Sache. Gerade bei solchen Überlegungen gilt: Es braucht ein soziales Netz, das mich trägt.

Damit Du bei einer Anzeige eine Chance hast, ist es sinnvoll, rechtzeitig, d.h. so schnell wie möglich eine rechtsmedizinische Untersuchung vornehmen zu lassen. K.O.-Tropfen sind z.B. nur 6 Stunden im Blut nachweisbar.

In einigen Bundesländern gibt es auch die Möglichkeit einer anonymen Spurensicherung. Dabei werden mögliche Beweise in der Rechtsmedizin gesichert und aufbewahrt und ich habe später die Möglichkeit in Ruhe zu überlegen, ob ich Anzeige erstatten will. In Berlin ist aktuell (Sommer 2015 und unverändert 2023!) Bedingung für eine rechtsmedizinische Untersuchung eine vorherige Anzeige bei der Polizei. 

Es ist also eine Zwickmühle: Einerseits brauche ich Zeit, damit ich in Ruhe überlegen kann, ob ich eine Anzeige durchstehe und mit einer Anwältin bzw. einem Anwalt und Freund*innen reden kann. Andererseits muss ich sofort zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, damit ich unmittelbar danach eine rechtsmedizinische Untersuchung bekommen kann. Erschwerend kommt auch noch hinzu, dass viele eine rechtsmedizinische Untersuchung als beschämend und demütigend empfinden. In der Folge ist für die meisten eine Anzeige unrealistisch.

Wie gesagt: Du kannst Dir mit Deinen Fragen zu diesem Thema auch gerne eine Beratung bei Tauwetter holen. Das gilt natürlich auch, wenn die sexualisierte Gewalt, die Du als Erwachsener erleben musstest, schon länger zurückliegt.

Letzter Eintrag: 25.01.2024

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