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Anlaufstelle, für Männer* und TIN*, die in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren

© 2015 Tauwetter e.V.

Was ist eine Patient*innenverfügung?

Eine Patient*innenverfügung ist eine Erklärung, die regelt, was dann geschehen soll, wenn ich mich selber nicht mehr äußern kann. Egal ob es dabei um körperliche Ursachen geht oder weil ich für unzurechnungsfähig erklärt werde.

Wann ist eine Patient*innenverfügung sinnvoll?

Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage bin, mich zu äußern und über mich zu bestimmen, fragen Ärzt*innen und Psychiater*innen gerne bei Verwandten nach, was jetzt geschehen soll. In dieser Situation können dann auch Eltern, die früher sexualisierte Gewalt gegen mich ausgeübt haben, plötzlich die Verfügungsgewalt über mich bekommen. Um so etwas zu verhindern kann eine Patient*innenverfügung ein Mittel sein. Auch ist es schon vorgekommen, dass ein Vater, als ihm von seinem Sohn vorgeworfen wurde, dass er gegen ihn als Jungen sexualisierte Gewalt ausgeübt hat, einen befreundeten Amtsarzt gerufen hat und den Sohn für geisteskrank erklären lassen hat. Auch so etwas kann durch eine Patient*innenverfügung verhindert werden.

Anders als in einer Vorsorgevollmacht die klärt, wer in welchen Situationen für mich sprechen darf, lege ich in der Patient*innenverfügung selber vorher fest, was in welchen Situationen geschehen soll. Ich kann auch gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen. Wenn ich das nicht tue, bestimmt im Zweifelsfall ein Betreuungsgericht.

Vielen ist so etwas bekannt für den Fall, dass ich tödlich verletzt an Maschinen hänge und vorher verfügt habe, wann die Maschinen abgestellt werden sollen. Eine Patient*innenverfügung kann aber weit darüber hinaus gehen.

Wo bekomme ich Informationen über eine Patient*innenverfügung?

Es gibt mehrere Quellen, wo aktuelle Informationen über eine Patient*innenverfügung zu bekommen sind:

Das erste ist eine Website von einem Bündnis von Psychiatrie-erfahrenen, Heimkindern, Autist*innen, Rechtsanwält*innen und anderen. Diese Seite beschäftigt sich vor allem damit, wie es möglich ist, sich durch eine Patient*innenverfügung davor zu schützen gegen den eigenen Willen für geisteskrank erklärt zu werden und entmündigt zu werden. Auf der Homepage befindet sich auch eine Mustererklärung zum Download www.patverfue.de. Dies ist unseres Wissens die einzige Patient*innenverfügung, die auf diese Situation zugeschnitten ist. Sie kann um Maßnahmen für den Sterbefall ergänzt werden.

Alle anderen Informationsquellen beschränken sich auf die Vorsorge im Sterbensfall. Es gibt eine informative Website des Humanistischen Verbandes www.patientenverfuegung.de. Und es gibt eine Broschüre der Bundesregierung, die sich herunterladen lässt: Patientenverfügung – Leiden, Krankheit, Sterben. (Auf der Website des BMJ ist die Broschüre nicht mehr zu finden, aber auf der von Schleswig Holstein.)

Achtung! Vorbehalt!

Grundsätzlich gilt: Das, was wir hier schreiben, ist zwar nach bestem Wissen und Gewissen, kann aber nur ein erster Hinweis sein. Es kann keine fundierte Rechtsberatung ersetzen, die wir im Fall der Fälle dringend empfehlen.

Letzter Eintrag 25.01.2024

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