Bundestag befürwortet Aufarbeitungskommission
Der Deutsche Bundestag hat heute einem Antrag der Regierungskoalition folgend beschlossen, dass eine Unabhängige Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt in Institutionen und Familien eingesetzt werden soll. Sie soll beim Unabhängigen Beauftragten angesiedelt werden, ihre Arbeit im Januar 2016 aufnehmen und im März 2019 abschließen.
Leider hat sich der Bundestag nicht dazu durchringen können, dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das bedeutet, dass bei den Punkten Akteneinsicht bei störrischen Institutionen und Datenschutz für Betroffene Probleme vorhanden sind. Hier müssen dringend Lösungen gefunden werden.
Positiv ist festzuhalten, dass die Aufarbeitungskommission sich auch die sexualisierte Gewalt in Familien angucken wird.
Die Aufarbeitungskommission soll aus maximal 7 Mitgliedern bestehen, die aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen sowie sozialpädädagogischen, psychologischen und medizinischen Bereichen kommen. Sie sollen die bisherigen Aufarbeitungsberichte auswerten, Betroffene, Zeitzeugen und andere Experten anhören und selber Forschungsprojekte zur Aufarbeitung ins Leben rufen.
Nähere Informationen unter www.beauftragter-missbrauch.de.