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Folien von Vortrag am 16.5. in Wolfenbüttel online
Am 16.5.2017 fand ein Vortrag an der Ostfalia-Hochschule in Wolfenbüttel unter dem Titel "Sexualisierte Gewalt gegen Jungen und junge Männer - zur betroffenenkontrollierten Unterstützungs- und Beratungsarbeit" statt. In dem wurde die Arbeit von Tauwetter und der betroffenenkontrollierte Ansatz vorgestellt und anhand des Gewaltbegriffs dagestellt, welche Auswirkungen sexualisierte Gewalt auf männliche Betroffene haben kann. Die Folien dieses Vortrags befinden sich jetzt online.
Neue Selbsthilfegruppe für betroffene Männer* startet voraussichtlich im Mai/Juni 2017
Im Mai/Juni 2017 startet bei Tauwetter die neue Selbsthilfegruppe für Männer*, die in der Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erfahren mussten
Die Gruppe ist auch offen für Menschen, die sich als Trans* definieren.
Für Fragen / Infos und Termine für ein Vorgespräch zur Selbsthilfegruppe sind wir unter 030- 6938007 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu erreichen
Mitteilungspflicht an Krankenkassen nach sexualisierter Gewalt gegen Erwachsene aufgehoben
Seit heute (11.4.2017) ist eine wichtige Gesetzenänderung in Kraft. Bisher war es so gewesen, dass Ärzt*innen verpflichtet waren, Krankenkassen mitzuteilen, wer Täter(*in) gewesen ist, wenn Behandlungskosten in Folge von sexualisierter Gewalt entstanden sind. Dahinter steckte der Gedanke, dass die Täter(*innen) auch für die Kosten aufkommen sollten. In der Folge konnten Täter(*innen) auch gegen den Willen der Betroffenen belangt werden. Nicht wenige Betroffene hatten deshalb Angst, Repressalien durch Täter(*innen) ausgesetzt zu werden und trauten sich nicht offen über die sexualisierte Gewalt zu sprechen. Das ist zuletzt für sexuellen Missbrauch gegen Kinder aufgehoben worden, jetzt gilt es auch für sexualisierte Gewalt gegen Erwachsene.
Ab sofort steht im § 294 a SGBV "Bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung eines sexuellen missbrauchs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung einer oder eines volljährigen Versicherten sein können, besteht die Mitteilungspflicht ... nur dann, wenn die oder der Versicherte in die Mitteilung ausdrücklich eingewillitgt hat."
Achtung neue Antragsformulare beim Fonds sexueller Missbrauch
Ab sofort gibt es zwei unterschiedliche vollständig überarbeitete Antragsformulare. Bei der Erstellung wurden die Anregungen von Betroffenen, Expertinnen und Experten sowie die der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch aufgenommen und umgesetzt.
http://www.fonds-missbrauch.de/aktuell/veroeffentlichung-der-neuen-antragsformulare/
Außerdem wurden Änderungen an den Leitlinien beschlossen:
http://www.fonds-missbrauch.de/meldungen/aktuelle-meldungen/
Schließzeit zwischen den Jahren
Die Anlaufstelle bleibt zwischen den Jahren, d.h. zwischen dem 23. Dezember 2016 und dem 03. Januar 2017 geschlossen.
Wir wünschen allen Freund_innen, Nutzer_innen und Unterstützer_innen ruhige und erholsame Feiertage, einen guten Rutsch
und ein erfolgreiches Jahr 2017.
Das Tauwetter-Team
Heute Kinostart " Die Hände meiner Mutter"
DIE HÄNDE MEINER MUTTER ist ein klug und hochkarätig besetztes Drama, in dem das scheinbar idyllische Leben sich Schritt für Schritt als Chronik der Grausamkeit entblößt. DIE HÄNDER MEINER MUTTER feierte Weltpremiere auf dem Filmfest München 2016 und wird am 01. Dezember 2016 bundesweit im Kino starten.
Der Film behandelt das Thema Mütter als Täterinnen von sexuellem Missbrauch an Jungen. Ein realistisch umgesetzer Film, der klar und deutlich die vielen Themen benennt, mit denen Betroffene später konfrontiert werden.Der Film zeigt die perfiden Täterinnenstrategien und die Problem welche Männer später haben können , wenn Sie ihre "Geschichte" aufarbeiten, bzw. bearbeiten wollen.
Näturlich besteht bei dem Film eine Triggergefahr für Betroffene, also darauf vorbereitet sein und seinen "Handwerkskoffer" griffbereit haben!
In Berlin läuft der Film ab heute in folgenden Kinos: Sputnik, Zukunft am Ostkreut und Union Filmtheater in Friedrichshagen. Tauwetter hat von der Verleihfirma vier Freikarten bekommen, wer möchte kann bei Tauwetter anrufen, die ersten Anrufer bekommen die Karten zugesendet. Tel: 030 6938007.
Infos zum Film: www.diehaendemeinermutter.de
Neue Veröffentlichungen
Es gibt einen neuen Artikel und einen Buchbeitrag, die bei Tauwetter entstanden sind:
- Sexuelle Erregung als Faktor der Verunsicherung sexuell missbrauchter Jungen In der Zeitschrift Kindesmisshandlung & Vernachlässigung 1/2016
- Mythen und Fakten bei sexualisierter Gewalt gegen Jungen Veröffentlicht im Praxisleitfaden für den Kinderschutz in Kita und Grundschule der Deutsche Kinderhilfe.
Antragsfrist für einige Institutionen verlängert
Das Hin und Her um eine Verlängerung der Antragsfrist im institutionellen Bereich des Ergänzenden Hilfesystem lichtet sich:
Für einige Einrichtungen aus dem institutionellen Bereich des Ergänzenden Hilfesystems ist es möglich, auch nach dem 31.8.2016 Anträge zu stellen.
Welche Institutionen das sind, ändert sich derzeit täglich, denn es muss sich jede einzelne Institution sich dazu bereit erklären. Der Staatssekretär Kleindiek versucht sie derzeit dazu zu bewegen.
Bisher haben (zum Teil nur mündlich) zugesagt:
- Die Bundesregierung für alle Einrichtungen, die in ihre Zuständigkeit fallen
- Die großen Kirchen für alle Einrichtungen, die in ihrer Trägerschaft waren
- Der Deutsche Kinderschutzbund
- ???
Wer von sexualisierter Gewalt in Institutionen betroffen ist und nach dem 31.8. einen Antrag auf Hilfeleistungen stellen möchte, muss also überprüfen, ob der Träger der Einrichtung, in der die sexualisierte Gewalt stattgefunden hat, dem EHS beigetreten ist und die Verlängerung unterzeichnet hat. Auskünfte darüber erteilt die Geschäftsstelle (0800 400 10 50).
Achtung Fehlinformation !!! Die unten stehende Nachricht wurde uns leider von der DGfPI falsch mitgeteilt, eine Entscheidung zu den Fristverlängerungen im institutionellen Bereich steht noch aus! Die Fristen für den familiären Bereich sind weiterhin aufgehoben!
Donnerstag, 18. August 2016
Fristen der Antragsstellung im Rahmen des Ergänzenden Hilfesystems ohne eine neue Fristsetzung aufgehoben
Die Aufhebung der Fristen betrifft alle Bereiche, d.h. eine Antragsstellung in folgenden Bereichen ist weiterhin möglich:
- Betroffene sexuellen Missbrauchs aus dem rein familiären Bereich,
- Betroffene sexuellen Missbrauchs aus dem rein institutionellen Bereich,
sowie
- Mehrfachbetroffene sexuellen Missbrauchs aus dem familiären und institutionellen Bereich.
Das gilt auch für Änderungs-, Folgeanträge von bereits eingegangenen Erstanträgen.
Tauwetter und Wildwasser bilden zusammen die Berliner EHS-Beratung, die insbesondere bei Anträgen wegen sexualisierter Gewalt berät, die in Einrichtungen des Landes Berlin (egal ob Ost oder West) geschehen ist.
EHS-Beratung Wildwasser: 030 / 695 17 917, Mo 16.00 - 18:00 + Mi 9:00 - 11:00 Uhr
EHS-Beratung Tauwetter: 030 / 816 19 114, Di 16:00 - 18:00 + Do 17:00 - 19:00 Uhr
Neue Selbsthilfegruppe für betroffene Männer* startet voraussichtlich im November 2016
Im November 2016 startet bei Tauwetter die neue Selbsthilfegruppe für Männer*, die in der Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erfahren mussten
Die Gruppe ist auch offen für Menschen, die sich als Trans* definieren.
Für Fragen und Infos zur Selbsthilfegruppe sind wir unter 030- 6938007 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu erreichen
Neue Selbsthilfegruppe für betroffene Männer* startet voraussichtlich im November 2016